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UBITUS AG FINANZBERATUNG UND TREUHAND
Erbteilungen
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Im
Nachgang
zu einem Todesfall geht es darum, die
Hinterlassenschaft deren Wert durch ein
steueramtliches Inventar festgelegt wurde, den
rechtmässigen Erben zukommen zu lassen. Die UBITUS
AG Finanzberatung und Treuhand übernimmt für sie |
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die Ermittlung der
Anteile der einzelnen Erben |
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Korrespondenz mit
Erben |
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Bereinigung der
steuerlichen Situation (insbesondere Einforderung
der Verrechnungssteuern) |
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Abwicklung der
Verteilung der Erbanteile gemäss dem den Erben
unterbreiteten Vorschlag |
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